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Beratungsgespräch:
Die Beratung ist kostenlos.
Kostenübernahme durch Krankenkassen?
Medizinischen Indikationen (z.B. nach Brustkrebsoperationen, Brand- und Unfallverletzungen oder Chemotherapie) sind keine reguläre Kassenleistungen. In den meisten Fällen werden diese Leistungen jedoch, nach Beantragung der Kostenübernahme, von den Krankenkassen schriftlich bewilligt. Bei Ablehnung müssen die Kosten für die Behandlungen privat beglichen werden. Die Kosten sind vom Aufwand abhängig.